Ersatzbrennstoffe


Im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hat die Verwertung hochkalorischer Fraktionen aus Restabfällen eine neue Bedeutung erlangt. Die energetische Nutzung als Ersatzbrennstoff (EBS) gewinnt mehr und mehr an wirtschaftlicher Bedeutung.
Die Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Herstellung und die Verwertung von Ersatzbrennstoffen stützen sich auf folgende rechtliche und technische Regelungen:

  • EU-Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen sowie deren nationale Umsetzung,
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) mit der Zielhierarchie: Vermeidung – Verwertung – Beseitigung,
  • Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASI) mit dem Ziel der nachsorgefreien Deponie,
  • Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (AbfAbIV),
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den maßgeblichen Verordnungen: 4. BImSchV, 13. BImSchV, 17. BImSchV.

Der Begriff Ersatzbrennstoff ist nicht genau definiert: vielfältige Bezeichnungen wie
Sonder-, Zusatz- , Substitut- oder Sekundärbrennstoff, Brennstoff aus Müll (BRAM), Brennstoff aus Abfall oder spezielle Markennamen werden derzeit benutzt.

Rohstoffe für die Herstellung von Ersatzbrennstoffen sind heizwertreiche Fraktionen aus der Aufbereitung und Sortierung von Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Resten aus der Wertstoffsortierung (Papier, Pappe, Holz, Textilien, Kunststoffe) sowie produktionsspezifische Abfälle aus Gewerbe und Industrie.

Kontakt


Dipl.-Ing. Michael Marcius
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